Verträge mit Verwertungsgesellschaften
Der VdS Bildungsmedien hat zum Nutzen seiner Mitglieder allgemein verbindliche Verträge mit den wichtigen Gesellschaften zur Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten abgeschlossen. Diese Gesamtverträge vereinfachen für die Mitglieder die Anwendung gesetzlicher Vorschriften, sparen erhebliche Kosten bei der Rechteeinholung und -verwaltung, gestalten die Abrechnung von Urheberrechten transparent und sichern den Mitgliedern attraktive Sonderkonditionen und Rabatte. In ständiger Verhandlung mit den Verwertungsgesellschaften werden die Abrechnungsverfahren weiter ausgebaut und neuen Gegebenheiten angepasst. Im Einzelnen:- VG Wort: Der Gesamtvertrag regelt das Meldeverfahren bei der Übernahme urheberrechtlich geschützter Materialien und deren Abrechnung für Sammlungen nach § 46 UrhG, also Sammlungen für den Schul-, Unterrichts- und Kirchengebrauch. Der Vertrag bezieht sich auf bestimmte Unterrichtswerke sowohl in Printform wie neuerdings auch auf vergleichbare elektronische Produkte. Den Vertrag erhalten Mitglieder bei der VdS-Geschäftsstelle unter verband@vds-bildungsmedien.de
- VG Musikedition: Dieser Gesamtvertrag regelt die Tarife und Abrechnungsmodalitäten für Musikwerke, die ebenfalls Sammlungen für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch gemäß § 46 UrhG darstellen. Den Vertrag erhalten Mitglieder ebenfalls bei der VdS-Geschäftsstelle unter verband@vds-bildungsmedien.de
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL): Der VdS Bildungsmedien unterhält seit langer Zeit einen Vertrag mit der GVL, der die Tarife für die Leistungsschutzrechte bei der Produktion von Tonträgern und neu auch für Videoclips und Videofilme ebenfalls gemäß § 46 UrhG regelt. Wer also Sammlungen auf Kassette, CD-ROM oder Video herstellt, muss auch diesen Vertrag bei der VdS-Geschäftsstelle unter verband@vds-bildungsmedien.de anfordern (nur für Mitglieder).